Entwurf für ein Mobilitätsgesetz in Brandenburg

Im Auftrag des Landtags und unter der Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung hat die Landesregierung gemeinsam mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ den Entwurf für ein Mobilitätsgesetz erarbeitet. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für eine klimaverträgliche und sozial gerechte Mobilität in allen Teilen Brandenburgs schaffen.

Christian Wessel, Stellv. Landesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) in Brandenburg und Sprecher der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“: „Erstmals überhaupt soll Brandenburg mit dem Mobilitätsgesetz einen eigenen Rechtsrahmen für die Nahmobilität erhalten. Das Fahrrad spielt in einer klimafreundlichen Nahmobilität eine entscheidende Rolle, da 60 Prozent der heute in Brandenburg mit dem Auto zurückgelegten Wege kürzer als 10 km sind. Dieses Potenzial soll mit dem Mobilitätsgesetz systematisch gehoben werden. Dazu gehört das landesweite ,Radnetz Brandenburg‘, das über die Zuständigkeitsgrenzen hinweg geplant und umgesetzt werden soll. Radschnellwege werden in der Hand des Landes gebündelt und Zuständigkeiten für selbstständige Radwege werden geregelt. Ebenso wichtig sind gesetzliche Regelungen zur Verkehrssicherheit und Unterstützungsangebote an Kommunen, welche die Entwicklung des Rad- und Fußverkehrs beschleunigen sollen.“


Das Mobilitätsgesetz Brandenburg soll erstmals die verkehrspolitischen Strategien des Landes in einem modernen, zukunftsgerichteten Gesetz verankern. Um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auch unter Klimaschutzgesichtspunkten zu verbessern, orientiert sich der Entwurf unter Beachtung der Finanzierungsmöglichkeiten an den Zielen der Landesregierung: Klimaneutralität bis 2045 und die Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, bis 2030 auf 60 Prozent. Außerdem ist vorgesehen, dem Umweltverbund Vorrang vor anderen Mobilitätsformen einzuräumen. Mehr attraktive Angebote sollen die Bürgerinnen und Bürger motivieren, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Um insbesondere die ländlichen Räume besser zu erschließen, soll im Rahmen der Umsetzung des Landesnahverkehrsplans ein Vorschlag für ein landesweites Netz von Bahn und Bus unter Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger erarbeitet werden. Bei der Planung des SPNV in Aufgabenträgerschaft des Landes erfolgt im Gesetzentwurf ein Paradigmenwechsel von der nachfrage- zur angebotsorientierten Planung. Das Land wirkt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darauf hin, die Stilllegung und Freistellung von Eisenbahninfrastruktur zu vermeiden und unterstützt unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit die Reaktivierung von Schienenstrecken und Haltepunkten sowie den Wiederauf- und Neubau von Eisenbahnstrecken. SPNV und kommunaler Busverkehr sollen bessere Takte nach einheitlichen Bedienstandards erhalten. Interessenvertretungen (z.B. von Menschen mit Behinderung) und Fachverbände sollen die Möglichkeit erhalten, stärker an der Nahverkehrsplanung von Land und Kommunen beteiligt zu werden.

Auch das im Koalitionsvertrag verankerte und bisher schon im Straßenbau praktizierte Prinzip „Erhalt vor Neubau“ soll gesetzlich festgeschrieben werden. Das Auto – in Zukunft klimaneutral betrieben – wird auch künftig im Flächenland Brandenburg eine wichtige Bedeutung für die Mobilität des Einzelnen haben, insbesondere dort, wo der Umweltverbund an praktische Grenzen stößt.

Wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist zudem das Ziel „Vision Zero“, um die Anzahl der Verkehrsopfer kontinuierlich zu reduzieren. Insbesondere soll die Verkehrssicherheit für die sogenannten „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmenden im Rad- und Fußverkehr erhöht werden.


Hintergrund:
Im Auftrag des Landtags startete die Landesregierung Ende 2021 einen Dialogprozess mit zahlreichen ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der erfolgreichen Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, in der 16 Verbände, Gewerkschaften und Initiativen organisiert sind. Drei fachliche Arbeitsgruppen erarbeiteten unter der Leitung einer paritätisch besetzten Steuerungsrunde gemeinsam einen Entwurf für ein Brandenburgisches Mobilitätsgesetz. Mit großem Engagement moderiert wurde die Steuerungsgruppe von der ehemaligen Geschäftsführerin des DLR Berlin, Prof. Dr. Barbara Lenz. In den Prozess einbezogen wurden auch die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag.

Der Entwurf zum Mobilitätsgesetz Brandenburg besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Verkehrs- und Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu sind die rechtlichen Regelungen zum Thema Nahmobilität aus Rad- und Fußverkehr.

Die bisher im ÖPNV-Gesetz enthaltenen rechtlichen Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV werden nach der Integration des alten ÖPNV-Gesetzes im Mobilitätsgesetz neu in einem sogenannten ÖPNV-Finanzierungsgesetz geregelt.

Darüber hinaus sind Änderungen im Brandenburgischen Straßengesetz mit einer erstmaligen Regelung zu stationsbasiertem Carsharing sowie Regelungen zu Radschnellwegen und selbständigen Radwegen geplant.

Quelle: https://verkehrswende-brandenburg.vcd.org/startseite/detail/entwurf-fuer-mobilitaetsgesetz-brandenburg-steht

Den Entwurf zum Mobilitätsgesetzt findet ihr hier: https://verkehrswende-brandenburg.vcd.org/fileadmin/user_upload/Verkehrswende_Brandenburg/Presse/MobG_10.07.2023.pdf

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